Seit einiger Zeit bekomme ich ungewollte Post, Mail und Anrufe von Fans eines Namenskollegen von mir. Immer wieder mache ich dabei die gleichen Beobachtungen, wenn ich mich zu einer Antwort durchringe. Doch Patientin Nr. 121 hat es mir da heute besonders leicht gemacht, die sie mir erlaubt hat, ihre Zusendung zu veröffentlichen. Da dachte ich mir einfach: Challenge accepted.
Da in der Original-Mail einige fehlleitende Informationen genannt sind, werde ich im Folgenden die Inhalte der Original-Mail von meinen direkten Antworten darauf hier besonders abgrenzen.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Oh, schön zu hören. Ich hingegen habe kürzlich erst wieder meine Leidenschaft für den Alkohol neu entdeckt und das gelegentliche Feierabend-Bier zu schätzen gelernt.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Natürlich. Ich weiss zwar nicht, worum es geht, aber wenn ich kann, dann mache ich das auch.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Oha, das ist eine ziemlich geladene Frage für jemanden, die offensichtlich ihre eigenen Mails nicht Korrektur liest und offensichtlich bei der Recherche von E-Mail Adressen im Internet überfordert ist. Ich gebe deswegen die Frage mal zurück: WIE DUMM KANN MAN SEIN?
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Jaja, das mit der Recherche ist schon schwierig im Internet. Ich helfe mal nach:
Versammlungsrecht
Nach Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Dieses Grundrecht ermöglicht es dem Bürger, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nach Artikel 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Versammlungsgesetz des Bundes (VersammlG).
Nach Wegfall der Bundeszuständigkeit für das Versammlungsrecht im Zuge der Föderalismusreform I vom 28. August 2006 können die Länder eigene Landesversammlungsgesetze erlassen. Von dieser Kompetenz haben bisher die Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und teilweise Berlin Gebrauch gemacht. In den Ländern, die noch kein eigenes Versammlungsgesetz haben gilt das Versammlungsgesetz des Bundes weiter. Auch für den Vollzug der Versammlungsgesetze sind die Länder zuständig.
Eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes ist eine Zusammenkunft mehrerer Personen an einem gemeinsamen Ort. Erforderlich ist ferner, dass zwischen den Versammelten eine innere Verbindung besteht und sie einen nicht nur zufälligen, gemeinsamen Zweck verfolgen. Auch wenn Artikel 8 GG seinem Wortlaut nach sich nur auf Deutsche bezieht, sind Ausländer insofern nicht ohne verfassungsrechtlichen Schutz. Für sie folgt das Recht, Versammlungen zu veranstalten oder an ihnen friedlich und unbewaffnet teilzunehmen, aus dem für jedermann, also nicht nur für Deutsche, geltenden allgemeinen Recht auf Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs. 1 GG.
§ 14 VersammlG verpflichtet den Veranstalter, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Durch die Anmeldung soll sichergestellt werden, dass der Versammlung der erforderliche Schutz, z.B. vor Gegendemonstranten gewährt werden kann. Ferner soll die rechtzeitige Anmeldung es der Versammlungsbehörde ermöglichen, eintretende Kollisionen mit Rechten Dritter beispielsweise durch geeignete Verkehrsregelungen auszugleichen.
Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass heraus augenblicklich bilden (sog. Spontanversammlungen) und Versammlungen, die zwar geplant sind und einen Veranstalter haben, aber nicht unter Einhaltung der 48-Stunden-Frist angemeldet werden können (sog. Eilversammlungen). Auch diese Versammlungen stehen unter dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG.
https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-lexikon.html?cms_lv3=9398386&cms_lv2=9391132 (übrigens der erste Treffer in der Suchmaschine meiner Wahl)
Zum letzten Absatz möchte ich noch ergänzen, dass die Versammlung sicherlich nicht spontan geplant war, wenn sie vorher angemeldet wurde, aber wegen der aktuellen Lage von der Regierung nicht genehmigt wurde. Also gilt der letzte Absatz für den Quatsch der „Andersdenkenden“ sicherlich nicht.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Woauchimmer Frankreich da gerade herkommt oder was auch immer das aussagen soll.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Offenbar sind Sie doch sehr verwirrt, denn die „da oben“ wurden letzten Endes durch einen demokratischen Prozess festgelegt und nicht durch Geburtsrecht an die Position gesetzt, sondern von echten Menschen dafür für fähig gehalten, nicht zu viel Quatsch zu machen. Wenn Ihnen die Nase „da oben“ nicht passt, dann kandidieren Sie doch einfach gegen die Person und wenn Sie überzeugen können, dann sind Sie ganz schnell auch die „da oben“.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Offensichtlich haben Sie immer noch nicht mitbekommen, dass Sie den falschen anschreiben, aber ok. Ansonsten scheint mir Ihre Charakterisierung des Contents meines Namenskollegen absolut richtig, weswegen ich seinen Quatsch auch nicht verfolge. Oder, um es kompatibel mit seiner Sprache auszudrücken:
Ich habe da mal recherchiert und herausgefunden, dass mich seine Themen lediglich peripher tangieren, weil er einfach nur dem nächsten Eichhörnchen hinterjagt, das ihm gerade ein wenig Popularität verschaffen kann.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Naja, ich wäre auch über das Papier hinweggegangen, wenn die Autoren schon unfähig sind, Pandemie richtig zu schreiben.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Stimmt. Der könnte sich zumindest mal einen vernünftigen Pollunder für seine Milliarden anziehen. Mal von den Inzidenzwerten abgesehen, die ja von den Ländern an das RKI gemeldet werden und Drosten ist ja bei der Berliner Charité, hmmm, wie genau hängen die nochmal zusammen, so dass er da Einfluss haben soll? Ich bin verwirrt.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Jetzt bin ich noch verwirrter. Ist es jetzt das FUNDAMENT! oder das FUNDAMENT!!!? Das ist ziemlich wichtig, ob mit einem oder drei Ausrufezeichen.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Verstehe ich auch nicht. Es sind doch jede Menge Schweine und Vögel vorsorglich getötet worden. Ich empfehle die vorsichtige Selbststudie der Wikipedia-Seiten dazu, vor allem weil zumindest bei der Schweinegrippe auch von einer Impfung der Tiere gesprochen wird, bevor man diese notschlachten muss. Und ich hoffe, dass Sie jetzt nicht zu viel Übertragungsarbeit auf die derzeitige Situation in der Corona-Pandemie betrieben haben sollten.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Passt für mich wieder in die Charakterisierung meines Namenskollegen.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Also, die Krimis, die ich so gucke, zeigen meistens die Ermittlungen, bis man am spannenden Klimax den Täter verhaftet. Also da wird die ganze Zeit lang ermittelt. Aber vielleicht haben Sie mich auch mit dem Zeug von vorher noch zu sehr verwirrt. Außerdem ist hier nur ein Ausrufezeichen, dann kann das nicht so wichtig sein.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Jetzt bin ich hin und hergerissen, ob ich das als Lob oder als Beleidigung auffassen möchte. Ich lese mal weiter, vielleicht wird es da noch klarer, aber ich fürchte eher noch unklarer.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Stimmt. Die Masken- und Impfverweigerer könnten bis dahin schon länger an Covid-19 krepiert sein.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Werauchimmer Unke ist.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Hmmm, vielleicht sollten Sie vorsichtig mit solchen Angeboten s… ach, egal. Ist vielleicht besser so.
Antwort von dem Markus Gärtner, den diese Mail erreicht hat:
Vielen Dank für die Erlaubnis. Ich bin mir noch unsicher, ob meine Leser das eher erheiternd oder abschreckend finden werden. In jedem Fall möchte ich den aufmerksamen Lesern beim Staatsschutz hier noch mitgeben, dass ich Ihre Kontaktdaten, die Sie dankenswerterweise ja auch noch mit angehangen haben, nicht vorenthalten werde.
In diesem Sinne
Tschüssi.